Stellungnahme von Prof. Dr. Matthias Stoll (Vorstand AHN) zum "taz"-Artikel "Körperspende"

Stellungnahme von Prof. Dr. Matthias Stoll zum taz Artikel vom 12.10.2019

„Körperspende“ und die Diskriminierung über den Tod hinaus

Joachim Göres reflektiert  warum eine Entscheidung für eine Körperspende schon zu Lebzeiten ein würdevoller und selbstbestimmter Weg sein kann, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen und ein selbstloses Vermächtnis zum Nutzen der Allgemeinheit zu setzen.

Im Nachgang wird unter dem Stichwort „Im Prinzip Jeder“ als Ausschlusskriterium für die Körperspende das Vorliegen „schwerer infektiöser Erkrankungen“ genannt. Es ist lohnend auszuführen, was damit genau gemeint ist, denn dieser Ausschluss diskriminiert: er erstreckt sich nicht nur auf Erkrankungen oder die bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu Infektionen. Vielmehr versteckt sich dahinter u.a. der Ausschluss von Menschen, die HIV-positiv sind, egal ob sie erkrankt sind oder nicht. Absurderweise werden nur die diskriminiert, die mit der Einwilligung zur Körperspende ihren positiven HIV-Serostatus offenlegen. Wer von seiner HIV-Infektion nichts weiß (das ist in Deutschland jede*r siebente HIV-Positive!), wer sich erst nach der mit dem Institut abgeschlossenen Vereinbarung mit HIV-infiziert, oder aber – was sein gutes Recht wäre – wer eine bestehende HIV-Infektion verschweigt, der wird akzeptiert. Bei all diesen Fällen würde dies auch später nicht weiter auffallen, weil nach dem Tod für Körperspender keine Untersuchungen auf „ansteckende“ Erkrankungen erfolgen.

Ein Mann aus Norddeutschland mit symptomloser, gut behandelter HIV-Infektion berichtete mir vor einigen Jahren, dass er alle(!)anatomischen und rechtsmedizinischen Institute in Deutschland anschrieb – und stets als Körperspender abgewiesen wurde. Er fragte nach inhaltlichen Begründungen. Dort wo er Antworten erhielt, verwiesen diese auf angebliche Rechtsvorschriften oder aber auf die Abwehr von Infektionsgefahren für Mitarbeiter und Studierende.

Über die Sinnlosigkeit des Ausschlusses sollte man eigentlich nicht streiten können, denn (i) die HIV-Infektion ist keine hochansteckende Erkrankung; (ii) sie gehört deswegen ausdrücklich nicht zu den nach dem Gesetz (IfSG) namentlich meldepflichtigen Infektionen; (iii) die Beachtung einfachster Grundregeln der Hygiene im Umgang mit menschlichem Gewebe ist professioneller Standard und schützt ausreichend; (iv) die Beachtung dieser Hygienevorschriften ist verpflichtend: routinemäßige HIV-Tests finden deswegen auch vor invasiven Eingriffen an Lebenden nicht statt, bei denen immerhin ein Kontakt möglich wäre mit vermehrungsfähigen Viren – im Gegensatz zum mit Formalin und Alkohol fixierten Leichnam eines Körperspenders. In Diskussionen mit Verantwortlichen für diese diskriminierende Regelung, die ich als klinischer Infektiologe führte, wurde mir dennoch unisono mit der langen Tradition der Ausschlussklausel für HIV-Positive begegnet. Deren Intention sei ja nicht etwa diskriminierend gemeint, sondern  solle der wertschätzenden Fürsorge für die eigenen Mitarbeiter*innen dienen.

Ihr Artikel hebt zu Recht  die Aspekte der proklamierten, hohen ethischen Standards und die bewusste Entscheidung zu Lebzeiten hervor. Man würde aber jedem Gastronom mit gutem Grund und strafbewehrt mit dem Rechtsverweis auf das AGG untersagen, den Zutritt zu einer Diskothek generell für junge Männern zwischen 18 und 25 und/oder mit Migrationshintergrund zu verweigern, weil nach dessen persönlicher Erfahrung, von diesen erhöhte Gefahren im Betriebsverlauf für seine Angestellten ausgehen könnten. Sollten dann aber nicht diese Maßstäbe der Antidiskriminierung ganz selbstverständlich auch für Institute gelten, die öffentlich finanziert  werden und um Körperspender werben?  Zumindest wäre es zu begrüßen, wenn diese sich der inhaltlichen Diskussion des Aspekts einer Diskriminierung durch ihr Vorgehen stellen würden.

Matthias Stoll

Prof. Dr. med. Matthias Stoll; Vorstand der Aidshilfe Niedersachsen, Landesverband e.V.; Schuhstraße 4; 30159 Hannover, email: geschaeftsfuehrung@niedersachsen.aidshilfe.de